DIE FORMAPHARM GROUP ERNEUERT ERFOLGREICH DIE „GROSSE LIZENZ“

Die kontinuierliche Entwicklung und das Wachstum des Unternehmens, die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs, mit dem wir uns befassen, und damit die Zunahme der Zahl der beschäftigten professionellen, lizenzierten Personen haben dazu geführt, dass wir bei den zuständigen Institutionen einen Antrag auf Erneuerung und Erweiterung der „Großen Lizenz“ gestellt haben.

Die Lizenz für die Erstellung technischer Unterlagen, die der FormaPharm 2007 durch die zuständige Behörde der autonomen Provinz Vojwodina erteilt wurde und den Bau von Einrichtungen vorsieht, für die eine Baugenehmigung des Bauministeriums der Republik Serbien maßgebend ist, umfasst heute folgende Bereiche:

Anlagen für die chemische Grund- und Verarbeitungsindustrie, Eisen- und Nichteisenmetallurgie, Leder- und Pelzverarbeitungsbetriebe, Kautschukverarbeitungsbetriebe, Zellstoff- und Papierproduktionsanlagen sowie Anlagen zur Verarbeitung nichtmetallischer Mineralien, die außerhalb der im Bergbaugesetz festgelegten Ausbeutungsfelder errichtet werden und geologische Forschung, mit Ausnahme von Einrichtungen zur Primärverarbeitung von Zier- und anderen Steinen:

– P040E4 – Managementprojekte für Elektromotoranlagen – Automatisierung, Messung und Regulierung von Anlagen der chemischen Grund- und verarbeitenden Industrie, der Eisen- und Nichteisenmetallurgie, Anlagen zur Leder- und Pelzverarbeitung, Anlagen zur Gummiverarbeitung, Anlagen zur Herstellung von Zellstoff und Papier sowie Anlagen zur Verarbeitung nichtmetallischer Mineralien Rohstoffe, die außerhalb der im Bergbau- und geologischen Forschungsgesetz festgelegten Ausbeutungsfelder gebaut werden, mit Ausnahme von Einrichtungen für die Primärverarbeitung von Zier- und anderen Steinen;

– P040G1 – Bauprojekte für Anlagen der chemischen Grund- und verarbeitenden Industrie, der Eisen- und Nichteisenmetallurgie, Anlagen zur Verarbeitung von Leder und Pelz, Anlagen zur Verarbeitung von Gummi, Anlagen zur Herstellung von Zellstoff und Papier sowie Anlagen zur Verarbeitung nichtmetallischer mineralischer Rohstoffe, die außerhalb definierter Felder errichtet wurden das Gesetz über Bergbau und geologische Forschung, mit Ausnahme von Einrichtungen für die Primärverarbeitung von Zier- und anderen Steinen;

– P041T1 – technologische Prozessprojekte für Anlagen der chemischen Grund- und verarbeitenden Industrie,

– P043T1 – technologische Prozessprojekte für Leder- und Pelzverarbeitungsbetriebe,

– P045T1 – technologische Prozessprojekte für Zellstoff- und Papierproduktionsanlagen,

– P046T1 – Projekte technologischer Verfahren für Anlagen zur Verarbeitung nichtmetallischer mineralischer Rohstoffe, die außerhalb der im Gesetz über Bergbau und geologische Forschung festgelegten Ausbeutungsfelder errichtet wurden, mit Ausnahme von Anlagen zur Primärverarbeitung von Zier- und anderen Steinen;

– I040G1 – Ausführung von Baukonstruktionen für Anlagen der chemischen Grund- und verarbeitenden Industrie, der Eisen- und Nichteisenmetallurgie, Anlagen für die Leder- und Pelzverarbeitung, Anlagen für die Gummiverarbeitung, Anlagen für die Zellstoff- und Papierherstellung und Anlagen für die Verarbeitung nichtmetallischer mineralischer Rohstoffe, die außerhalb der Ausbeutungsfelder errichtet wurden definiert durch das Gesetz über Bergbau und geologische Forschung, mit Ausnahme von Einrichtungen für die Primärverarbeitung von Zier- und anderen Steinen;

– I040M3 – Ausführung von Arbeiten an Transportmitteln, Lagern und Maschinenkonstruktionen für Anlagen der chemischen Grund- und verarbeitenden Industrie, der Eisen- und Nichteisenmetallurgie, Anlagen für die Leder- und Pelzverarbeitung, Anlagen für die Gummiverarbeitung, Anlagen für die Zellstoff- und Papierherstellung und Anlagen für die nichtmetallische Mineralverarbeitung Rohstoffe, die außerhalb der im Bergbau- und geologischen Forschungsgesetz festgelegten Ausbeutungsfelder gebaut werden, mit Ausnahme von Einrichtungen für die Primärverarbeitung von Zier- und anderen Steinen.

Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle durch Verbrennung, thermische und / oder physikalische, physikalisch-chemische, chemische Prozesse sowie Zentrallager und / oder Deponien für die Entsorgung gefährlicher Abfälle:

– P100T1 – technologische Prozessprojekte für Kläranlagen für gefährliche Abfälle durch Verbrennung, thermische und / oder physikalische, physikalisch-chemische, chemische Prozesse sowie Zentrallager und / oder Deponien für die Entsorgung gefährlicher Abfälle.

Anlagen zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle durch Verbrennung oder chemische Behandlung mit einer Kapazität von mehr als 70 Tonnen pro Tag:

– P102T1 – Technologische Prozessprojekte für nicht gefährliche Abfallbehandlungsanlagen, Verbrennungsanlagen oder chemische Prozesse mit einer Kapazität von mehr als 70 Tonnen pro Tag

–  I101M1 – Ausführung von thermotechnischen, thermoenergetischen, Prozess- und Gasanlagen für Anlagen zur Behandlung gefährlicher Abfälle durch Verbrennung, thermische und / oder physikalische, physikalisch-chemische, chemische Prozesse.